Aktuelles aus dem Regionalverband Schwerin

Seehotel Frankenhorst in Schwerin feiert 20 Jahre Jubiläum mit BEST WESTERN

Seehotel Frankenhorst in Schwerin feiert 20 Jahre Jubiläum mit BEST WESTERN

Das BEST WESTERN Seehotel Frankenhorst feiert diesen Monat sein 20jähriges Bestehen und das Jubiläum seiner Kooperation mit der weltgrößten Hotelkette. Die positive Bilanz der Gästezahlen und das hervorragende Ergebnis der Marke Best Western im Deutschland-Test mit dem Siegel „Kundenliebling 2015“ und dem Prädikat Gold bestätigen die erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Schweriner Gourmet Garten

Schweriner Gourmet Garten

5000 Besucher kamen an drei Tagen in den historischen Schlosspark von Schwerin. Rund um den Schlossgartenpavillon wurde geschlemmt, probiert und die herrliche Sommeratmosphäre genossen. „Selten erleben wir ein solch entspanntes und angenehmes Publikum“, so Hartmut Timmermann von den Müritzfischern.

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DEHOGA-NEWS

Optimismus überwiegt nicht mehr

Die Stimmung bei den Unternehmern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleich zum Vorjahr sichtbar verschlechtert. Zwar ist sie immer noch besser als im Bundesdurchschnitt. Aber die Erwartungen für Umsätze und Geschäfte sind in vielen Branchen verhalten", erläutert Thomas Lambusch, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände die Umfrageergebnisse zum Jahresausblick der Verbände auf das neue Wirtschaftsjahr.

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Ersthelferausbildung neu aufgestellt - neues Anmeldeverfahren der BGN

Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilte, müssen seit dem 02.01.2015 alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldefomular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das neue Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmerdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.

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Sachbezugswerte 2015 - BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2014

Alljährlich im November, spätestens im Dezember, werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.

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