Aktuelles aus dem Regionalverband Schwerin

Best Western Seehotel Frankenhorst in Schwerin feierte die 12. und bisher größte „Western Party“ am See

Best Western Seehotel Frankenhorst in Schwerin feierte die 12. und bisher größte „Western Party“ am See

Viele geladene Gäste genossen bei schönstem Wetter einen geselligen Sommerabend im idyllischen Park vor der stimmungsvollen Kulisse des Sees: Die „Western Party“ im Best Western Seehotel Frankenhorst am Ufer des Schweriner Ziegelaußensees gehört zu den jährlichen Höhepunkten des Sommers.

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Seehotel Frankenhorst feiert sehr gute Ergebnisse der Best Western Qualitätsuntersuchungen und Online Gästebewertungen

Seehotel Frankenhorst feiert sehr gute Ergebnisse der Best Western Qualitätsuntersuchungen und Online Gästebewertungen

Das Team des Best Western Seehotel Frankenhorst hatte Grund zur Freude. Anlass dafür sind die hervorragenden Ergebnisse der aktuellen Best Western Qualitätsprüfung und die Auswertung der Online Gästebewertungen durch die Best Western Zentrale.

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Fachmesse für Ausbildung und Studium „nordjob Schwerin“ - Berufsberatung passgenau

Fachmesse für Ausbildung und Studium „nordjob Schwerin“ - Berufsberatung passgenau

Am 28. und 29. Juni 2017 war es soweit – die nordjob Schwerin öffnete ihre Türen für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen der Region Schwerin und den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg, die sich über das Ausbildungs- und Studienangebot der regionalen und überregionalen Aussteller informierten. Das Messekonzept hat sich seit mehr als zehn Jahren bewährt und bietet ein Forum für Schülerinnen und Schüler, um mit Unternehmen, Institutionen sowie Berufsfachschulen und (Fach-)Hochschulen in persönlichen Kontakt zu treten.

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DEHOGA-NEWS

Ratenparität - OLG Düsseldorf lässt Booking.com einstweilig abblitzen

Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab. „Die Entscheidung des Kartellsenats ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“, begrüßt Markus Luthe, Haupt-geschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die richterliche Entscheidung.

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