Bettensteuer – Richter kippen Kurtaxe in Dresden! Klage gegen die Übernachtungssteuer in Schwerin eingereicht!

Die Richter gaben damit dem Dresdner Hotelier Thomas Rieß Recht, der mit Unterstützung des DEHOGA-Landesverbands Sachsen gegen die Satzung und die damit verbundene Bettensteuer geklagt hatte. Seit Februar kassiert Dresden pro Übernachtung 1,30 Euro, bis August kamen rund 3,3 Millionen Euro zusammen. Dresden sei keine sogenannte Fremdenverkehrsgemeinde, die eine Kurtaxe erheben dürfe, so die Begründung der Richter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (PM)

Aber auch in Sachen Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen in der Landeshauptstadt Schwerin kommt nun Bewegung. Unser Mitglied Jens Schwarzer, vom Hotel und Restaurant „Elefant“ hat begründeten Widerspruch gegen die Erhebung einer Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistung eingelegt. Insbesondere wurde dabei darauf abgestellt, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabenpflichtige (in diesem Fall der Hotelier) die auf ihn entfallende Abgabe in gewissem Umfang voraus berechnen können muss. Die jedoch nur gelockerte Beziehung zwischen Beherbergungsunternehmen und Steuergegenstand schließt es aus, selbigen zum Steuerschuldner zu bestimmen (wie in der Satzung in Schwerin). Die Landeshauptstadt hat den Widerspruch zurückgewiesen und hält an der Erhebung der Übernachtungssteuer fest. Ende Oktober hat nunmehr Jens Schwarzer vor dem Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Landehauptstadt Schwerin wegen der Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen eingereicht.

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